Der Donald auf der Hühnerbrust – Tattoo und Urheberrecht

Das Tätowieren und die Bildrechte … Ein Thema, das in den entsprechenden edlen Zirkeln immer mal wieder kurz angerissen, mit Milchmädchenweisheiten plattgemacht und wieder wohlwollend vergessen wird. Damit beschäftigt man sich ungern, weil es einerseits so komplex ist, das Labyrinth der Rechtsvorschriften zu verstehen und weil es andererseits so einfach ist, aus Bequemlichkeit das erstbeste tolle Bild zu tätowieren, das Google ausgespuckt hat. Ein paar Schatten und Verläufe als originalen künstlerischen Beitrag drumherum, fertig ist der Lack und die vermeintlich eigene „Schöpfungshöhe“ in einem „neuen Werk“ erreicht. Das ist aber auch nur eine Facette des Dschungels, in den ihr euch begebt, wenn ihr tatsächlich Licht ins Dunkel dessen bringen wollt, was rechtlich zulässig ist bei der Motivwahl eurer Hautbilder.

Vorab: Es gibt leider keine einfachen Antworten oder eine Checkliste, die man abarbeiten könnte, um am Ende zu wissen, ob man als Tätowierer oder Tätowierter auf der sicheren Seiten ist. Nach DIN-Norm und mit Ewigkeitsgarantie. Dafür sind es einfach zu viele Parameter, die in das Gesamtszenario hineinspielen. Warum ist das so?

Verschiedene Beteiligte sind Protagonisten dieses Spiels: Der Urheber des möglicherweise bei Google gekaperten Motivs – es könnte sich dabei um solch prominente Personen wie Pablo Picasso, Salvador Dalí, Albrecht Dürer oder Walt Disney handeln, der Tätowierer selbst, der unter Umständen selbst Star genug ist, um Forderungen anzumelden, wie mit seinen Werken zu verfahren sei – und dann der Tätowierte selbst …

Umreißen wir kurz die möglichen Szenarien.

Variante A:) Der Tätowierte hat mal einigermaßen okay Fußball gespielt, ist jetzt ein Promi im mehr oder weniger Ruhestand und möchte eines seiner zahlreichen Tattoos in den Mittelpunkt einer Werbekampagne für … beispielweise … Erwachsenenwindeln stellen. Nennen wir den Goldfuß einfach mal Bavid Deckham. Im konkreten Fall verhinderte der Tätowierer erfolgreich den Launch der Kampagne und eine Menge kreatives Geld und kreatives Gehirnschmalz (falls es so etwas gibt) waren verbrannt.

Variante B:) Ein Tätowierer bringt das Bild eines zeitgenössischen Fotografen in feinstem Realistic-Style unter die Haut. Der Fotograf des ursprünglichen Motivs ist Amerikaner, der Tätowierer ein Deutscher, der Tätowierte ein Russe. Welches nationale oder internationale Recht greift? Der Fotograf verklagt den Tätowierer, in der Annahme, das der ordentlich Gewinn mit dem Tattoo gemacht hat. Was aber, wenn der Tätowierer nur die Materialkosten berechnet hat, weil der tätowierte Russe sein Schwager ist und ihn zum Tattoo mehr oder weniger überredet – oder wie Juristen sagen würden – „angestiftet“ hat. Ihr merkt, es wird nicht einfacher.

Variante C:) Das Markenrecht gibt es dann ja auch noch. Wird es Coca Cola interessieren, wenn Du deren Logo auf deinen Rücken tätowieren lässt? Wahrscheinlich nicht wirklich. Sehr wohl aber schon, wenn du in irgendeiner Weise prominent werden solltest und deinen Instagram-Posts mit – untern anderem – Bildern deines tätowierten Rückens Millionen Follower Aufmerksamkeit schenken. Solltest du allerdings super gut Bomben basteln können und Staatsfeind Nr. 1 sein, wird Coca Cola sich früher oder später das Verwenden seines Logos im Kontext mit Lichtbildern deiner Person verbitten, und das sicher nicht zum Schnäppchenpreis. Achtung: Das Beispiel ist zugespitzt 😉

Variante D:) Nicht zu vergessen: das Recht am eigenen Bild. Für die verlassene Geliebte mag es von psychologischem Wert sein, ein Urlaubsfoto des treulosen Kameraden als Grundlage für ein tätowiertes Hinrichtungsszenario zu verwenden – dessen Chancen zu klagen, sobald das Tattoo in der Öffentlichkeit auftaucht, dürften wiederum groß sein.

Woran kann man sich orientieren? Gehe im Zweifel davon aus, dass fast alle Bilder, die du in einem 08/15 Google-Suchlauf findest, urheberrechtlich geschützt sind – noch komplizierter wird es, wenn Bilder von Filmszenen oder Porträts von Popstars verwendet werden. Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß – dieses Motto sorgt in 99,9% der Fälle dafür, dass die generierte Aufmerksamkeit dem eines in China umgefallen Sackes Reis entspricht. Doch absolut verlassen solltest du dich nicht darauf.

Sind die Urheber des Motivs schon länger als 70 Jahre tot, ist das prinzipiell von Vorteil. Zwar soll wohl auch schon wegen Dürers „betenden Händen“ in tätowierter Form prozessiert worden sein, aber das sind dann wohl theoretische Haarspaltereien.

Schriftliche Vereinbarungen zwischen Tätowierer und Tätowiertem darüber, inwieweit beide Parteien das tätowierte Motiv via Instagram oder Facebook unter das gelangweilte Fußvolk bringen oder sogar durch jedwede Veröffentlichung monetarisieren dürfen, sind prinzipiell von Vorteil.

Aber vernichtet man ein Kunstwerk, wenn man ein ungeliebtes Tattoo covern lässt und ist das von irgendwelcher juristischen Konsequenz? Was meinst du? Deine Sichtweise interessiert mich!

Donald Duck als Tattoo

Eine Comic-Ente auf die Hühnerbrust- Was wohl Walt Disney in seinem Grab dazu meint?

Fazit
Der Donald auf der Hühnerbrust - Tattoo und Urheberrecht
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Der Donald auf der Hühnerbrust - Tattoo und Urheberrecht
Beschreibung
Was musst du als Tätowierer beim Urheberrecht beachten? Was ist mit dem Tätowieren von Markenlogos? Und mit dem Recht am eigenen Bild? Erfahre hier mehr!
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6 Gedanken zu „

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